Feldbahnbetrieb: Verwenden von Sprechfunk
Aus GILLBACHBAHN
{...} = noch in Bearbeitung
Inhaltsverzeichnis |
Funkdisziplin
Funkdisziplin {...} Reihenfolge bei der Bedienung des Funkgeräts:
- Nachdenken!
- Sprechtaste drücken!
- ½ Sekunde warten!
- Sprechen!
Offenes Funknetz
Im offenen Funknetz senden und empfangen alle Teilnehmer auf einem Kanal. Jeder Teilnehmer kann daher alle Gespräche mithören.
Einzelsprechverbindung
Bei Einzelsprechverbindungs-Funk wird für die Gesprächsteilnehmer ein eigener Kanal geschaltet. (Z.B. Mobilfunk; "Handy") Die Regeln für Gespräche im offenen Funknetz gelten sinngemäß auch für Gespräche, die über eine Einzelsprechverbindung geführt werden.
Aufzeichnung
Gespräche können zu folgenden Zwecken aufgezeichnet werden:
- Überwachung der Funkdisziplin
- Dokumentation des Betriebsablaufs
- Herstellung der Nachvollziehbarkeit von Abläufen, die zu Störungen oder Unfällen führten.
§201 des StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) findet keine Anwendung, da die Aufzeichnung nicht unbefugt erfolgt, und das gesprochene Wort öffentlich ist. Den Teilnehmern am Funkverkehr oder den Personen, die einen Telefonanschluss anrufen, der aufgezeichnet wird, ist die Tatsache der Aufzeichnung vor Gesprächsbeginn mitzuteilen.
Funkstellen, Teilnehmer
Die Funkstellen und die Teilnehmer sollen allen Teilnehmern am Funkverkehr durch eine Liste bekanntgegeben werden.
Kanalwechsel
Ein Kanalwechsel ist allen Teilnehmern bekanntzugeben. Dazu werden alle Teilnehmer gemäß Funkstellen- und Teilnehmerliste vom Veranlasser einzeln auf dem alten Kanal angesprochen, und zum Kanalwechsel aufgefordert. Nach dem Kanalwechsel wird vom Veranlasser mit allen Teilnehmern ein Probegespäch auf dem neuen Kanal geführt.
Signalwörter und feststehende Bezeichnungen
WIRRWARR: NOCH ZU SORTIEREN!
- Betriebsgefahr
- Unfallmeldung
- Zuglaufmeldung
- Zugmeldung
- Schaltantrag
- Schaltbefehl
- Abfahren
- Herkommen
- Wegfahren
- Langsmer
- Halten
Funkbetrieb
Kommen! | Ende des eigenen Funkspruchs, Aufforderung zur Antwort. |
Wiederholen, kommen! | Aufforderung zur Wiederholung. |
Ich wiederhole: [Wiederholung des vorangegangenen Funkspruchs]. | Wiederholung des empfangenen Wortlauts, um sicherzustellen, dass richtig verstanden wurde. |
Richtig! | Bestätigung einer Wiederholung. |
Verstanden! | Bestätigung, wenn bei nicht sicherheitsrelevanten Inhalten eine Wiederholung nicht vorgeschrieben ist. Bei einer Wiederholung darf "Verstanden" nicht gesprochen werden. |
[Gerufene Funkstelle] für [eigene Funkstelle] bitte melden! | Anruf einer Funkstelle; Gesprächseinleitung im offenen Funknetz. Das Wort "kommen" soll im Gegensatz zu aneren Funkregeln (z.B. Feuerwehr) im Bahnbetrieb wegen der Verwechselungsgefahr mit "herkommen" beim Anruf nicht benutzt werden. Das Wort "melden" schließt wie "kommen den eigenen Funkspruch ab, und fordert zur Antwort auf. |
Hier [eigene Funkstelle]: | Rufannahme, Antwort auf einen Anruf im offenen Funknetz. |
Ende | Beendigung des Funkgesprächs. |
Eisenbahnbetrieb
siehe auch:
Feldbahnbetrieb: Rangieren,
Feldbahnbetrieb: Fahplanbetrieb und
Feldbahnbetrieb: Zugleitbetrieb
Schaltbetrieb
{...}
Übermittlung von Zahlen
- Zugnummern
Zugnummern (vom Netzbetreiber vergebene Nummern für Fahrzeugbewegungen, nicht gemeint sind Fahrzeugnummern) werden durch das vorangestellte Wort "Zug" gekennzeichnet. Eventuell vergebene Zuggattungs-Buchstaben (z.B. IC, RB, ...) können vorangestellt werden. Zugnummern werden in Einer- und Zweier-Zahlengruppen durchgegeben:
Zugnummer | Text des Funkspruchs |
5 | Zug fünf |
24 | Zug vierundzwanzig |
989 | Zug neun-neunundachtzig |
4711 | Zug siebenundvierzig-elf |
42126 | Zug zweiundvierzig-eins-sechsundzwanzig |
190066 | Zug neunzehn-nullnull-sechsundsechszig |
- Fahrzeugnummern
Fahrzeugnummern werden durch die vorangestellte Fahrzeuggattung ("Lok", "Wagen", die Wagengattung; z.B. "Eaos", Triebwagen, Triebzug, Kleinwagen...) gekennzeichnet. Fahrzeugnummern werden in Zweier- und Dreier-Zahlengruppen durchgegeben, Kontrollziffern durch das vorangestellte Wort "Strich":
Fahrzeugnummer | Text des Funkspruchs |
118 003-3 | Lok hundertachtzehn-nullnulldrei Strich drei |
111 | Wagen einhundertelf |
Sgns 31 80 0691 235-3 | Sgns einunddreissig-achtzig-nullsechs-einundneunzig-zweihundertfünfunddreissig-Strich drei |
- Andere Zahlen
Andere Zahlen werden durch das Durchgeben der Einzelziffern übermittelt, und ggf. durch Maßeinheiten ergänzt.
Funkgerät einschalten
Am Funkgerät muss der richtige Funkkanal eingestellt werden, danach darf das Funkgerät eingeschaltet werden.
Nach dem Einschalten soll der Funkverkehr etwa eine Minute mitgehört werden, um andere Gespräche (z.B. Kontrollsprechen) nicht zu unterbrechen oder zu stören.
Im Notfall darf sofort gesprochen werden.
Arten von Funkrufen
- Anruf
- Anruf
- Rufannahme
- Ruf-Nichtannahmne
- Nachricht
- An- und Abmelden
- Probegespräch (Anmeldung)
- Abmeldung
- Frage
- Meldung
- Standortmeldung
- Unfallmeldung
- Schaltmeldung
- Auftrag
- Kommando
- Rangiervereinbarung
- Schaltantrag
- Rangiergespräche
- Zustimmung zur Rangierfahrt
- Fahrauftrag
- Kontrollsprechen
- Zielsprechen
- Nothaltauftrag
- An- und Abmelden
- Bestätigung
- Wiederholung
- "Richtig"
- "Verstanden"
- Abschluss
Ablauf des Funkgesprächs
Ein Funkgespräch besteht aus den Bestandteilen
- Anruf
- Nachricht
- Bestätigung und
- Abschluss
Bei einfachen Verhältnissen und schwach belegtem Funkkanal kann bei einfachen Meldungen oder Kommandos auf Anruf und Abschluss verzichtet werden. Beim Nothaltauftrag wird auf den Anruf stets vezichtet. Kontroll- und Zielsprechen sind Nachrichten-Bestandteile des Fahrauftrags, Anruf, Bestätigung und Abschluss sind hier nicht zulässig.
Anruf und Rufannahme
Um einen anderen Teilnehmer anzurufen, ist zuerst dessen Name oder Bezeichnung zu nennen, dann die eigene. (Anruf)
Der gerufene Teilnehmer antwortet mit seiner Bezeichnung (Rufannahme), oder -wenn er das Gespräch nicht annehmen kann- mit der Bezeichnung des Anrufenden und "warten".
Wird ein Anruf nicht sofort angenommen, muss die angerufene Stelle den Anrufer unaufgefordert sofort zum Warten auffordern.
Hinweis: Die Formulierung "Nein, warten!" ist ein verbindlicher Wortlaut des Zugleitbetriebs, und darf deshalb bei der Rufannahme nicht verwendet werden.
Beispiel (Lok 4 ruft den Rangierer; dieser nimmt an): {Lok 4}: Rangierer für Lok 4 melden.
{Rangierer}: Hier Rangierer!
Beispiel (Lokführer des Personenzug ruft den Zugleiter; dieser nimmt nicht an): {Lokführer}: Zugleiter für Lokführer Personenzug melden.
{Zugleiter}: Lokführer Personenzug warten!
Probegespräch
Nach Einschalten des Funkgeräts ist ein Probegespräch zu führen. Das Probegespräch wird zwischen den beteiligten Funkstellen (z.B. Lokfüher und Rangierer vor dem Rangieren) oder zwischen der neu hinzugekommenen Funkstelle und der Zugleitung durchgeführt. Das Probegespräch beginnt mit dem Anruf, danach stellt der Anrufende die Frage "Frage: Wie ist die Verständigung?". Der Gerufene antwortet mit "Die Verständigung ist gut / brauchbar / nicht brauchbar." Im Fall, dass die Verständigung nicht brauchbar ist, dürfen keine weiteren Gespräche mehr über diese Verbindung geführt werden.
Wird eine Funkverbindung im laufenden Betrieb nicht brauchbar (z.B. durch Standortwechsel) wird die durch "Verständigung nicht brauchbar" gemeldet, und die Verstädigung über diese Verbindung beendet.
Rangiervereinbarung
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Zustimmung zur Rangierfahrt
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Fahrauftrag
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Kontrollsprechen
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Zielsprechen
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Nothaltauftrag
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Unfallmeldung
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