Feldbahnbetrieb: Rangieren

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Inhaltsverzeichnis

Rangieren; Begriffsbestimmungen

Arbeitsschritte des Rangierens

Rangierabteilung vorbereiten

Rangiervereinbarung

Vor Beginn einer Rangierfahrt oder vor dem Beginn von Rangierarbeiten (eine Abfolge mehrer Rangierfahrten) ist zwischen den an der Rangierfahrt beteiligten Personen eine Rangiervereinbarung zu treffen. Die Rangiervereinbarung muss alle für die Rangierfahrt notwendigen Informationen enthalten. Inhalte können sein:

Inhalt Beschreibung des Inhalts Erfordernis Beispiel
Start Gleis, in dem die Rangierfahrt startet. Stets erforderlich! Rangierlok fährt von Gleis 602...
Weg Weg oder Richtung, in der die Fahrt stattfindet. Nur erforderlich, wenn verschiedene Wege existieren, oder sich der Weg nicht zwangsläufig ergibt. ...über die Ostseite...
Ziel Gleis, in dem die Rangierfahrt enden wird. Stets erforderlich! ...nach Gleis 601...
Besonderheiten Weitere Angaben die zur Abwicklung notwendig sind (Rangierseite, Zweck, Geschwindigkeit, usw.). Nur erforderlich, wenn es Besonderheiten gibt! ...mit 5 km/h.

Diese Personen (Rollen) können an einer Rangierfahrt beteiligt sein:

Rolle Abkürzung Aufgabe (Kurzfassung)
Triebfahrzeugführer Tf. (Der Tf. fährt die Rangierfahrt ohne Funkfernsteuerung)
Rangierbegleiter Rb. (Der Tf. überträgt die Fahrwegbeobachtung bei geschobenen Rangierfahrten an den Rb..)
Lokrangierführer Lrf. (Der Tf. fährt die Rangierfahrt mit Funkfernsteuerung und ohne Rb.)
Rangierdisponent Dispo-R. (Der Dispo-R. koordieniert die Rangierarbeiten und stimmt den einzelnen Rangierfahrten zu.)
Weichenwärter / Fahrdienstleiter / Zugleiter Ww. / Fdl. / Zl. (Ww. / Fdl. / Zl. koordieniert die Rangierarbeiten, stellt die Fahrwege ein und stimmt den Rangierfahrten zu.)

Zustimmung zur Rangierfahrt

{...}

Fahrauftrag

{...}

Fahrwegbeobachtung bei geschobener Rangierfahrt

{...}

Kontrollsprechen

{...}

Zielsprechen

Nothaltauftrag

{...}

Beispiele

{...}

Verständigung

Verständigung durch Handzeichen (Rangiersignale)

Verständigung mittels Sprechfunk

Es gelten die allgemeinen Regeln für die Verständigung über Sprechfunk.

Persönliche Werkzeuge