Feldbahnbetrieb: Rangieren
Aus GILLBACHBAHN
Version vom 09:35, 29. Jul. 2016 bei Admin (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis |
Arbeitsschritte des Rangierens
Verständigung
Verständigung durch Handzeichen (Rangiersignale)
Rangiervereinbarung
Vor Beginn einer Rangierfahrt oder vor dem Beginn von Rangierarbeiten (eine Abfolge mehrer Rangierfahrten) ist zwischen allen an der Rangierfahrt beteiligten Personen eine Rangiervereinbarung zu treffen. Die Rangiervereinbarung muss alle für die Rangierfahrt notwendigen Informationen enthalten. Inhalte können sein:
Rolle | Abkürzung | - | Aufgabe (Kurzfassung) |
Triebfahrzeugführer | Tf. | - | (Der Tf. fährt die Rangierfahrt ohne Funkfernsteuerung) |
Rangierbegleiter | Rb. | - | (Der Tf. überträgt die Fahrwegbeobachtung bei geschobenen Rangierfahrten an den Rb..) |
Lokrangierführer | Lrf. | - | (Der Tf. fährt die Rangierfahrt mit Funkfernsteuerung und ohne Rb.) |
Rangierdisponent | Dispo-R. | - | (Der Dispo-R. koordieniert die Rangierarbeiten und stimmt diesen zu.) |
Weichenwärter / Fahrdienstleiter / Zugleiter | Ww. / Fdl. / Zl. | - | (Ww. / Fdl. / Zl. koordieniert die Rangierarbeiten, stellt die Fahrwege ein und stimmt den Rangierfahrten zu.) |
Zustimmung zur Rangierfahrt
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Fahrauftrag
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Fahrwegbeobachtung bei geschobener Rangierfahrt
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Nothaltauftrag
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Beispiele
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Verständigung mittels Sprechfunk
Es gelten die allgemeinen Regeln für die Verständigung über Sprechfunk.
Rangiervereinbarung
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Zustimmung zur Rangierfahrt
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Fahrauftrag
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Geschobene Rangierfahrt
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Kontrollsprechen
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Zielsprechen
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Nothaltauftrag
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Beispiele
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