Feldbahnbetrieb: Rangieren

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(Rangiervereinbarung)
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====Rangiervereinbarung====
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Vor Beginn einer Rangierfahrt oder vor dem Beginn von Rangierarbeiten (eine Abfolge mehrer Rangierfahrten) ist zwischen allen an der Rangierfahrt beteiligten Personen eine Rangiervereinbarung zu treffen. Die Rangiervereinbarung muss alle für die Rangierfahrt notwendigen Informationen enthalten. Inhalte können sein:
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Vor Beginn einer Rangierfahrt oder vor dem Beginn von Rangierarbeiten (eine Abfolge mehrer Rangierfahrten) ist zwischen den an der Rangierfahrt beteiligten Personen eine Rangiervereinbarung zu treffen. Die Rangiervereinbarung muss alle für die Rangierfahrt notwendigen Informationen enthalten. Inhalte können sein:
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| '''Inhalt'''
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| Start
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| Gleis, in dem die Rangierfahrt startet.
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| Stets erforderlich!
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| ''Rangierlok fährt von Gleis 602...''
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| Weg
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| Weg oder Richtung, in der die Fahrt stattfindet.
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| Nur erforderlich, wenn verschiedene Wege existieren, oder sich der Weg nicht zwangsläufig ergibt.
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| ''...über die Ostseite...''
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| Ziel
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| Gleis, in dem die Rangierfahrt enden wird.
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| Stets erforderlich!
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| ''nach Gleis 601...''
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| Besonderheiten
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| Weitere Angaben die zur Abwicklung notwendig sind (Rangierseite, Zweck, Geschwindigkeit, usw.).
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| Nur erforderlich, wenn es Besonderheiten gibt!
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| ''mit 5 km/h.''
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Diese Personen (Rollen) können an einer Rangierfahrt beteiligt sein:
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| '''Rolle'''
| '''Rolle'''

Version vom 10:36, 29. Jul. 2016

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsschritte des Rangierens

Verständigung

Verständigung durch Handzeichen (Rangiersignale)

Rangiervereinbarung

Vor Beginn einer Rangierfahrt oder vor dem Beginn von Rangierarbeiten (eine Abfolge mehrer Rangierfahrten) ist zwischen den an der Rangierfahrt beteiligten Personen eine Rangiervereinbarung zu treffen. Die Rangiervereinbarung muss alle für die Rangierfahrt notwendigen Informationen enthalten. Inhalte können sein:

Inhalt Beschreibung des Inhalts Erfordernis - Beispiel
Start Gleis, in dem die Rangierfahrt startet. Stets erforderlich! - Rangierlok fährt von Gleis 602...
Weg Weg oder Richtung, in der die Fahrt stattfindet. Nur erforderlich, wenn verschiedene Wege existieren, oder sich der Weg nicht zwangsläufig ergibt. - ...über die Ostseite...
Ziel Gleis, in dem die Rangierfahrt enden wird. Stets erforderlich! - nach Gleis 601...
Besonderheiten Weitere Angaben die zur Abwicklung notwendig sind (Rangierseite, Zweck, Geschwindigkeit, usw.). Nur erforderlich, wenn es Besonderheiten gibt! - mit 5 km/h.

Diese Personen (Rollen) können an einer Rangierfahrt beteiligt sein:

Rolle Abkürzung - Aufgabe (Kurzfassung)
Triebfahrzeugführer Tf. - (Der Tf. fährt die Rangierfahrt ohne Funkfernsteuerung)
Rangierbegleiter Rb. - (Der Tf. überträgt die Fahrwegbeobachtung bei geschobenen Rangierfahrten an den Rb..)
Lokrangierführer Lrf. - (Der Tf. fährt die Rangierfahrt mit Funkfernsteuerung und ohne Rb.)
Rangierdisponent Dispo-R. - (Der Dispo-R. koordieniert die Rangierarbeiten und stimmt diesen zu.)
Weichenwärter / Fahrdienstleiter / Zugleiter Ww. / Fdl. / Zl. - (Ww. / Fdl. / Zl. koordieniert die Rangierarbeiten, stellt die Fahrwege ein und stimmt den Rangierfahrten zu.)

Zustimmung zur Rangierfahrt

{...}

Fahrauftrag

{...}

Fahrwegbeobachtung bei geschobener Rangierfahrt

{...}

Nothaltauftrag

{...}

Beispiele

{...}

Verständigung mittels Sprechfunk

Es gelten die allgemeinen Regeln für die Verständigung über Sprechfunk.

Rangiervereinbarung

{...}

Zustimmung zur Rangierfahrt

{...}

Fahrauftrag

{...}

Geschobene Rangierfahrt

{...}

Kontrollsprechen

{...}

Zielsprechen

{...}

Nothaltauftrag

{...}

Beispiele

{...}

Persönliche Werkzeuge