Feldbahnbetrieb: Rangieren

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Vor Beginn einer Rangierfahrt oder vor dem Beginn von Rangierarbeiten (eine Abfolge mehrer Rangierfahrten) ist zwischen allen an der Rangierfahrt beteiligten Personen eine Rangiervereinbarung zu treffen. Die Rangiervereinbarung muss alle für die Rangierfahrt notwendigen Informationen enthalten. Inhalte können sein:
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====Zustimmung zur Rangierfahrt====
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Version vom 09:35, 29. Jul. 2016

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsschritte des Rangierens

Verständigung

Verständigung durch Handzeichen (Rangiersignale)

Rangiervereinbarung

Vor Beginn einer Rangierfahrt oder vor dem Beginn von Rangierarbeiten (eine Abfolge mehrer Rangierfahrten) ist zwischen allen an der Rangierfahrt beteiligten Personen eine Rangiervereinbarung zu treffen. Die Rangiervereinbarung muss alle für die Rangierfahrt notwendigen Informationen enthalten. Inhalte können sein:

Rolle Abkürzung - Aufgabe (Kurzfassung)
Triebfahrzeugführer Tf. - (Der Tf. fährt die Rangierfahrt ohne Funkfernsteuerung)
Rangierbegleiter Rb. - (Der Tf. überträgt die Fahrwegbeobachtung bei geschobenen Rangierfahrten an den Rb..)
Lokrangierführer Lrf. - (Der Tf. fährt die Rangierfahrt mit Funkfernsteuerung und ohne Rb.)
Rangierdisponent Dispo-R. - (Der Dispo-R. koordieniert die Rangierarbeiten und stimmt diesen zu.)
Weichenwärter / Fahrdienstleiter / Zugleiter Ww. / Fdl. / Zl. - (Ww. / Fdl. / Zl. koordieniert die Rangierarbeiten, stellt die Fahrwege ein und stimmt den Rangierfahrten zu.)

Zustimmung zur Rangierfahrt

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Fahrauftrag

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Fahrwegbeobachtung bei geschobener Rangierfahrt

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Nothaltauftrag

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Beispiele

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Verständigung mittels Sprechfunk

Es gelten die allgemeinen Regeln für die Verständigung über Sprechfunk.

Rangiervereinbarung

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Zustimmung zur Rangierfahrt

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Fahrauftrag

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Geschobene Rangierfahrt

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Kontrollsprechen

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Zielsprechen

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Nothaltauftrag

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Beispiele

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Persönliche Werkzeuge