FWM Brandschutz-Irrsinn

Aus GILLBACHBAHN

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Inhaltsverzeichnis

Brandschutz in der Anfangszeit des Museums

Schutzziele (SZ) und Verantwortung

Die Ordnungsverfügung des Kreises Neuss

Maßnahmen gegen die Ordnungsverfügung

Eilverfahren

ordentliches Verwaltungsgerichtsverfahren

der Vergleich

die Folgen der Ordnungsverfügung

Sommer-Betriebstage 2018

Nikolausfahrten 2018

Die Fahrten sind ausgefallen. Es ist eine Vorplanungszeit von etwa 3 Monaten notwendig (Vorbestellfristen der Schokoladen-Nikoläuse; Personalplanung für die Vorweihnachtszeit; sicherheitstechnische Untersuchung der Dampfplok, Werbung für die Fahrten, Einrichtung eines Buchungsportals).

Überraschenderweise meldete dann rp-online am 21.11.2018 Rommerskirchen: Nikolausfahrten im Feldbahnmuseum finden statt:

Diese "Aktion"des Kreises war

  • nicht mit dem Feldbahnmuseum abgesprochen,
  • war vor dem Termin zu spät
  • hätte wieder Kosten für die unbegründete Brandwache in fünfstelliger Höhe verursachte und
  • sollte eine "Großzügigkeit" des Kreises dokumentieren, die es so nicht gibt.

Nikolausfahrten 2019

Leider gibt es aus dem Feldbahnmuseum nichts Positives zu berichten. Die Nikolausfahrten werden 2019 (im Gegensatz zu 2018) zwar stattfinden. Ob das aber wirtschaftlich überhaupt vertretbar ist, bleibt im Moment noch offen. In jedem Fall hat das Museum erhebliche Kosten und Aufwand und Einnahmeverluste zu tragen, am Stattfinden der Veranstaltung haben jedenfalls Landrat und Bauamt keinen Anteil, diese zeigen keinerlei Ansatz oder konstruktive M;itwirkung zur Lösung der Probleme!

Alle Bedingungen und Auflagen des Kreis Neuss, die dieser zur Eröffnung des Bistros gemacht hatte, wurden im Laufe des Jahres 2019 vom Museum abgearbeitet, mit Ausnahme der Installation der Brandwarnanlage. Diese kostet ca 20.000€, und diese Mittel sind nun nicht mehr verfügbar. Außerdem besteht aufgrund der Überlastung der in diesem Bereich tätigen Firmen eine erwartete Lieferzeit von 12 Monaten. Da das bereits im Sommer 2019 absehbar wurde, haben wir einen Antrag auf Kompensation der Brandwarnanlage gestellt.

Der Antrag wurde am 20.08.2019 gestellt und wurde durch längerfristige Abwesenheit von Herrn Hons (kein Vertreter eingesetzt) bis heute (02.12.2019) nicht abschließend bearbeitet! Zur Durchführung der Nikolausfahrten wurde dem Bauamt als Alternative / Kompensation zu der noch fehlenden Brandwarnanlage ein Antrag mit dem Einsatz von Brandschutzhelfern eingereicht. Grundlage wäre ein Merkblatt des Kreis Neuss (Seite 5: Kompensationsmaßnahmen bei Ausfall von BMA)

Dieser Antrag wurde auch von unserem Brandschutzsachverständigen geprüft und von diesem auch unterschrieben. (Anlage)

Dem Antrag wurde vom Bauamt nicht stattgegeben; durch ein formloses Schreiben wurden lediglich „weitere Klärungen“ angefordert.

Am 08.11.2019 fand dann im Bauamt Jüchen mit Frau Flintz (Sachbearbeiterin Bauamt der Gemeinde Jüchen) und teilweise mit Herrn Hüsges (Amtsleiter Bauamt der Gemeinde Jüchen) ein Gespräch statt, wo von Seiten des Vereins (vertreten durch den Brandschutzbeauftragten des Vereins Armin Blaschke) unser Antrag noch einmal erläutert wurde. Auch wurde von Seiten des Vereins die Aussage getroffen, dass bis zu den Nikolausfahrten die Brandwarnanlage aus Zeitgründen und vor allen Kostengründen nicht erstellt werden kann. Frau Flintz stellte sich selbst die Frage (!), warum überhaupt so eine aufwendige Anlage benötigt wird und nicht normale Rauchwarnmelder eingebaut werden können?

Nach telefonischer Rücksprache von Frau Flintz bei Herrn Hons (er nahm an dem Gespräch nicht selbst teil) blieb Herr Hons jedoch bei seiner Haltung, dass die entsprechende Brandwarnanlage eingebaut werden muss. Eine Begründung wurde nicht gegeben.

Weiterhin wurde vom Bauamt/Brandschutzdienststelle die Vorgabe gemacht, dass die Nikolausfahrten mit Benutzung des Bistros *definitiv* nur stattfinden können, wenn eine Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr eingerichtet wird. Die erforderliche Personenzahl der Brandsicherheitswache wurde mit 1/5 Personen (Also insgesamt 6 Feuerwehrleute + Feuerwehrfahrzeug) jeweils an allen 4 Tagen festgelegt. Brandschutzhelfer = Museumsmitarbeiter lehnt er ab, u. A. deshalb, weil die keine Uniform trügen, was zusätzlichen Respekt ggü. den Besuchern schüfe. Wir sollen einen entsprechend lautenden Antrag stellen. (Das ist scheinbar gängige Praxis im Kreis Neuss, dem Bauherrn mitzuteilen, was gemacht werden soll, damit ein Bauantrag genehmigt wird, ihn aber zur Antragsstellung zu nötigen; so kann die Behörde im Streitfall dann sagen, „was wollt ihr denn; ihr habt das je so beantragt!“. Ähnlich verhält es sich bei den Brandschutzkonzepten, wobei Herr Hons wohl erwartet, bei der Erstellung einbezogen zu werden!)

Wieder -wie immer- eine Forderung ohne Erläuterung, Diskussion und Begründung. So arbeitet ein Obrigkeitsstaat! Ich unterstelle, das weder Herr Hons noch Frau Flintz sich überhaupt mit dem Sachverhalt und seinen Details auseinandergesetzt haben, noch eine fachliche Begutachtung der Gefährdungen und möglicher Schutzmaßnahmen jemals durchgeführt haben (Gefährdungsbeurteilung). Und wenn man sich nicht mit den Details befasst, kann das Ergebnis nur eine Willkürentscheidung sein. Unser Vorschlag zur Durchführung einer Bauabnahme „mit Mängeln“ und Kompensation und Fristsetzung zu deren Beseitigung (wie bereits im Januar 2019 von uns zu Diskussion gestellt) wurde abgelehnt: eine Frist wäre zu kurz!

Das von Frau Flintz gefertigte Gesprächsprotokoll vom 08.11.2019 finden Sie in der Anlage.

Als Kosten für die Brandwarnanlage wurde uns von der entsprechenden Stelle ein Betrag von ca. 20.000,00€ genannt. Zuzügliche jährliche Wartungskosten von etwa 1.500€! Es liegen inzwischen entsprechende Angebote vor. Dadurch übersteigen die Ausgaben der Nikolausfahrten allein für die geforderte Brandsicherheitswache mindestens das Doppelte der zu erwartenden Einnahmen! An der finanziellen Lage ändern auch die entsprechenden Zuschüsse nichts, da diese die Kosten für den Brandschutz bei weitem nicht decken und die möglichen Gelder eher für den satzungsgemäßen Ausbau und Betrieb des Museums (Und als eingetragener Verein dem Gemeinwohl verpflichtet) verwendet hätten werden können. Und vor allem: Die Brandschutzsituation verbessert sich trotz der hohen, behördlich angeordneten Kosten nicht! Und wie schreibt der Kreis Neuss in seinen Merkblättern so treffend? Für die Sicherheit eines Gebäudes und seiner Nutzer ist der Betreiber zuständig!

Mit Schreiben vom Bauamt am 19.11.2019 erhielten wir die Mitteilung, dass auf den Einsatz von insgesamt 6 Feuerwehrleuten verzichtet wird und stattdessen nur 3 Feuerwehrleute für die Brandsicherheitswache notwendig seien.

Wir haben uns selbst nun über den erforderlichen Einsatz einer Brandsicherheitswache an anderen Stellen informiert.

Uns liegen diverse vertrauenswürdige Informationen zur Ermittlung der Notwendigkeit und der Anzahl der Feuerwehrleute zur Einrichtung einer Brandsicherheitswache vor.

Für Versammlungsstätten wird hier eine Personalstärke von1/1 angegeben. (Seite 8).

Die Feuerwehr in Kürten hat sich viel Mühe gemacht und ein ausführliches Dokument erstellt, die die Personalstärke anhand einer Gefährdungsbeurteilung berechnet wird.

Anhand der aufgeführten Angaben habe hat Armin Blaschke einmal eine selbstrechende Excel-Tabelle erstellt. (Anlage) So kann sich jeder ausrechnen, ob überhaupt eine BSW notwendig ist und wie groß die Personalstärke sein soll. Für Herrn Hons gilt scheinbar nur „das Maximum“. Das Dokument empfiehlt die Personenzahl (1/5 Personen) z.B. bei Motorsport- und Flugfestveranstaltungen. In unserem Fall sind von Herrn Hons jedoch 6 Feuerwehrleute für die Benutzung eines Bistros, welches für max. 52 Personen zugelassen ist, vorgesehen!

Letztendlich erfüllen die Brandwarnhelfer/Evakuierungshelfer auch keine schlechtere Funktion als die geplante Brandwarnanlage. Letztendlich ist hier sogar eine Verbesserung vorhanden, da ja eine manuelle Überwachung ein Brand noch schneller entdecken und alarmieren kann. Daher würde ja auch die Anwesenheit der Feuerwehr als Alternative zu der Brandwarnanlage in dem Fall keine Verbesserung bringen. Denn beim Auslösen der Brandwarnanlage müsste ja auch die Feuerwehr erst gerufen werden. Die von Herrn Hons geforderte Personalstärke ist nach den beiden Quellen nach unserer Auffassung vollkommen überzogen!

Hierbei ist die ursprüngliche geforderte Anzahl der notwendigen Feuerwehrleute überzogen und der Einsatz bei erheblich größeren Veranstaltungen notwendig. Das Bistro befindet sich ebenerdig mit einem großen Notausgang, der direkt in das Freie führt und einen weiteren Ausgang, wo das Freie ohne große Umwege erreicht werden kann.

Die nachträgliche und nicht begründete Reduzierung auf insgesamt drei Feuerwehrleute, die nur ansatzweise der Sache entgegenkommen würde, verwundert uns jedoch sehr. Auch hier würden hohe Kosten entstehen, die der Verein nicht bezahlen kann und die entsprechenden Einnahmen der Nikolausfahrten zunichtemachen.

Aufgrund der jetzigen Erfahrungen stellen wir uns daher die Frage:

  • Wurde tatsächlich von Seiten der Brandschutzdienststelle eine angemessene Gefährdungsbeurteilung vorgenommen?
    • Wir meinen nicht!
  • Wenn seinerzeit 6 Feuerwehrleute notwendig waren, warum geht es plötzlich mit drei Feuerwehrleuten?

Anzumerken ist, dass wir bereits schon einmal eine Brandsicherheitswache mit 6 Feuerwehrleuten einrichten mussten, die zu erheblichen Kosten geführt hat eine erkennbare Verbesserung der Brandschutzsituation war nicht gegeben

  • Sind die anderen, uns auferlegten, geforderten Brandschutzmaßnahmen, welche vom Bauamt gefordert wurden, auch entsprechend auf ihre Notwendigkeit im Rahmen eines Ermessensspielraum und einer Gefährdungsbeurteilung geprüft worden?

Hier verweisen wir auf die Neugestaltung einer Feuerwehrzufahrt für mehrere 10.000€, obwohl über die ursprünglich vorhandene Feuerwehrzufahrt ohne Probleme ein Feuerwehrfahrzeug hätte fahren können.

Weiterhin wurde seinerzeit der (seinerzeit bereits abgenommene) Löschwasserteich bezüglich der zur verfügende Menge in Frage gestellt. Andere Gemeinden erfordern einen Löschwasserteich mit ca. 300m³ Inhalt. Unser bestehende Löschwasserteich ist mit 420m³ sogar noch größer als diese Forderung.

Uns drängt sich die Frage auf, dass grundsätzlich einfach immer die möglichste Maximalforderung in Sachen Brandschutz verlangt wird, die zu hohen unnötigen Kosten führt. (Ähnliches ist im Kreis Neuss des Öfteren zu beobachten; z.B. die neue Rettungswache in Rommerskirchen, deren Inbetriebnahme von Herrn Hons um Wochen verzögert wurde, wodurch dem Steuerzahler sinnlose Kosten in fünfstelliger Höhe entstanden sind.

Es muss der Eindruck entstehen, dass Herr Hons für seine Aufgabe fachlich und persönlich nicht geeignet ist!

Durch die Brandschutzauflagen hat sich der Verein hoch verschulden müssen und der Ausbau des Museums ist auf Jahrzehnte hin gebremst. Der materielle Schaden, den das Bauamt des Kreises Neuss dadurch verursacht hat, liegt mit heutigem Stand bei etwa 120.000€. Mitglieder haben dem Verein entnervt den Rücken gekehrt, bewilligte Zuschüsse des LVR und der NRW-Stiftung wurden nicht ausgezahlt, einem hauptamtlich beschäftigten Hausmeister musste gekündigt werden; Die Restaurierung einer zweiten Dampflok ist zum Erliegen gekommen.


  • Am Dienstag 18.11.2019 hatten wir ein Gespräch mit unserem Anwalt; wir erwägen eine erneute Verwaltungsgerichtsklage, und ermitteln zunächst die Rechtsgrundlagen für die Forderungen des Bauamts.
  • am gleichen Dienstag erhielten wir auch die Nachricht des Bauamts über die erneut geänderten Bedingungen zum Betrieb des Bistros.
  • am Mittwoch 19.11.2019 war eine Ortsbesichtigung zur Brandschutz—Angebotserstellung (eigentlich mit recht positiven Ergebnis: 10.000€ Sachkosten, 10.000€ Installationskosten (-tlw. Eigenleistung möglich-). Die Fa. (Kratz und Kužen) hat uns ein Leasingangebot gemacht, welches über 8 Jahre läuft, und so die Finanzierung ermöglichen würde; Fertigstellung vsl Ende Januar 2020(!) wäre möglich.

Wir haben innerhalb des Vereins beschlossen, die Bauabnahme des Bistros nicht weiter zu forcieren. Die Bedingungen des Bauamts sind

  • nicht begründet
  • nicht zu finanzieren
  • und sie ändern sich ständig.

Mit dem Bauamt lässt sich im konstruktivem Sinne keine Verfahrensweise vereinbaren! Wir fühlen uns nicht ernst genommen und vom Bauamt respektlos behandelt. Notfalls werden wir (wieder einmal!) den Gerichtsweg beschreiten. Um die Nikolausfahrten dennoch nicht ausfallen lassen zu müssen; werden wir ein beheiztes Zelt des DRK aufbauen, wo die Besucher witterungsgeschützt die Wartezeit verbringen können.

die handelnden Personen auf Seiten des Kreises

[Organigramm des Kreises Neuss]

Landrat

Dezernent Umwelt und Gesundheit

Planungsaufsicht Brandschutz

Amtsleiter Bauamt des Kreises Neuss

Amtsleiter Bauamt der Gemeinde Jüchen

Sachbearbeiter des Bauamts des Kreises Neuss

Sachbearbeiter des Bauamts der Gemeinde Jüchen

Standortfaktor Baugenehmigungsbehörde

die vom Kreis Neuss verursachten Schäden

Reaktionen der Öffentlichkeit

Solidarisierung mit dem Feldbahnmuseum

Aktion "Vereine helfen Vereinen"

Unverständnis für die Maßnahmen des Kreises

Pressemeldungen

Reaktionen, die Verständnis für die Maßnahmen des Kreises zeigen

Brandschutz-Irrsinn; ein deutschlandweites Problem

Die Methoden des Irrsinns

DIN - Normen

Wirtschaftsmacht Brandschutz - Industrie

Angstmache

Die Rolle der Justiz

Betreiberverantwortung vs. staatliche 'Fürsorge'

Antragsnötigung

Einflussnahme der Brandschutzdienststelle

Gefahrenanalyse

Standortfaktor 'Bauamt'

Im Verein hat sich eine Initiative gebildet, die einen Standortwechsel (ausdrücklich „weg aus dem Kreis Neuss“) erforschen soll. Ich glaube nicht an die Machbarkeit eines solchen Vorhabens es wirft aber ein deutliches Licht auf die Stimmung im Verein: Seit zwei Jahren liegt die museale Arbeit darnieder; mit Jahresende verfallen gewährte Zuschüsse von LVR und NRW-Stiftung, und müssen teilweise zurückgezahlt werden.

Persönliche Werkzeuge