AKS-Beitragsordnung
Aus GILLBACHBAHN
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Aktuelle Version vom 14:06, 17. Mai 2021
Inhaltsverzeichnis |
Beitragsordnung (Entwurf) gem. § 9 der Satzung
Beitragsgruppe Jahresbeitrag €
- Ordentliche Mitglieder 90,00
- Fördermitglieder 50,00 oder 60,00
- Institutionelle Mitglieder
- Gruppe I 125,00
- Gruppe II 75,00
- Mitglieder mit geringem Einkommen 50% Nachlass
- Sponsoren
- Größe I 500,00
- Größe II 300,00
- Größe III 150,00
Beschreibung der einzelnen Beitragsgruppen
1. Ordentliche Mitglieder
2. Fördermitglieder
3. Institutionelle Mitglieder
a. Gruppe I Betreiber von Anlagen oder Sammlungen mit durch Publikumsverkehr oder durch Nutzung erzielten Einnahmen b. Gruppe II Betreiber von Anlagen oder Sammlungen ohne Einnahmen Einstufung von Modellbahnvereinen mit einzelnen Exponaten? Einstufung von historischen Anlagen mit gewerblicher Nutzung? Einstufung von Hochschulen, Eisenbahnlabore- und betriebsfelder
4. Mitglieder mit geringem Einkommen
a. Schüler Studenten b. Bezieher dauerhafter Entgeltersatzleistungen i. Empfänger von ALG I oder ALG II ii. Bezieher eines dauerhaften Krankengeldes oder einer Berufsunfähigkeitsrente iii. Bezieher geringer Renten und Pensionen
5. Sponsoren
a. Signalbaufirmen b. kleinere, private Unternehmen aus der LST Instandhaltung, auch Bü c. kleinste, private Unternehmen aus der LST Instandhaltung, auch Bü d. selbständige branchentypische Berufe der LST, z. B. Planer, Sachverständige etc., auch Bü (gleichgestellt mit “c”)